Viele Unternehmen stellt die Prüfung der elektrischen Anlage vor große Herausforderungen. Sie ist genauso wie die Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten in der DGUV V3 beschrieben und gesetzlich vorgeschrieben, in der Durchführung aber wesentlich komplexer. Aber auch die Prüfung von Steckdosen, Unterverteilungen und ortsfesten Leuchten nach aktuellen Normen ist für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Gebäude ein wichtiger Punkt. Lesen Sie hier übersichtlich und einfach, wie Ihre Prüfungen ein Erfolg werden.
Warum muss ich elektrische Anlagen überprüfen lassen?
Rund 30 Prozent aller registrierten Brände sind auf Störungen oder Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen. Zudem können elektrische Anlagen durch Schäden in ihrer Funktionalität eingeschränkt werden. Durch Erst-Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie Wiederholungsprüfungen wird in regelmäßigen Abständen Funktionalität und Sicherheit der elektrischen Anlagen sichergestellt. Die Sicherheitsprüfungen sind gemäß DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben und liegen im Verantwortungsbereich des Unternehmers.
Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN
Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:
- Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
- Erproben: Funktionsprüfung
- Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
In §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung elektrischer Anlagen zu erfolgen hat: „Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.“
Für elektrische Anlagen entspricht dies der VDE 0100-610 für Erstprüfungen und der VDE 0105-100 für Wiederholungsprüfungen.
Wie oft müssen elektrische Anlagen geprüft werden?
Elektrische Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Außerdem sind die Betriebsmittel alle 4 Jahre einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Elektrische Anlagen in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ sind jährlich zu prüfen (z.B. Nassräume, Baustellen, medizinisch genutzte Bereiche).
Laut Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmen dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung sind im Schadensfall gravierend. Deshalb sollten die festgelegten Mess- und Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen unbedingt eingehalten werden.
Wie wird die Prüfung durchgeführt?
Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:
- Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
- Erproben: Funktionsprüfung
- Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, um die entsprechenden Messungen durchzuführen