Tritte und Leiterservice

In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Die Unternehmen und Betriebe sind verpflichtet, die Prüfung jährlich wiederholen zu lassen.

Die Prüfung umfasst:

  • Prüfung der Leitereinheiten und Tritte vor Ort nach den Vorschriften der BetrSichV, BGI 694 und UVV. Vom Tritthocker bis zur Auszugsleiter.
  • Sicht- und Funktionskontrolle von den Leitern auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile.
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Prüfbericht/ Dokumentation, Erteilung einer Prüfplakette.

Wir bieten Ihnen herstellerunabhängige Leiter- und Trittprüfungen gemäß DGUV-Information 208-016 (vormals BGI 694) auf Grundlage der BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2 und UVV.